Naturschutzgebiete

Das Naturschutzgebiet FRAUENWEILERWIESEN liegt östlich von Frauenweiler, direkt zwischen der L594 und der A6. Es umfasst 12,2 Hektar mit zwei Seen, ein größerer („Silbersee“) und ein kleinerer, sowie mehrere Tümpel.

Schutzzweck ist der Erhalt letzter Wechselfeuchter Wiesen, auf einer Fläche, die ehemals eine Tongrube war. Der Lebensraum heimischer Tier- und Pflanzenarten besonders als Laich- und Brutplatz für Fisch-, Amphibien-, Reptilien-, Vogel-, und Kleinsäugerarten soll gewahrt werden.

Westlich und südlich von Frauenweiler liegt das Naturschutzgebiet HOCHHOLZ-KAPELLENBRUCH. Zu jeder Jahreszeit bietet es seinen Besucher*innen die Gelegenheit, Natur und Erholung in einem Mosaik aus Gewässern, Wiesen und Wald zu genießen. Mehr als 450 Arten wurden im Naturschutzgebiet nachgewiesen. Über 20 dieser Arten sind landes- oder bundesweit gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Das Naturschutzgebiet umfasst Flächen der Stadt Wiesloch, der Stadt Rauenberg und der Gemeinde Malsch.

Im Naturschutzgebiet FRAUENWEILERWIESEN gelten (zusätzlich zu generellen Verboten in Naturschutzgebieten) nachfolgende Bestimmungen. (Diese Verbote sollten eigentlich selbstverständlich sein…, doch leider zwingt die Unnachsichtigkeit der Menschen es, Verbote gesetzlich zu verankern. Daher bittet auch der Stadtteilverein Frauenweiler darum, diese Verbote einzuhalten, um unsere kostbare Natur zu schützen. DANKESCHÖN!!

Es ist verboten:

  1. bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung zu errichten oder der Errichtung gleichgestellte Maßnahmen durchzuführen;
  2. Straßen, Wege, Plätze, oder sonstige Verkehrsanlagen anzulegen, Leitungen zu verlegen oder Anlagen dieser Art zu verändern;
  3. die Bodengestalt zu verändern;
  4. fließende oder stehende Gewässer zu schaffen, zu beseitigen, zu verändern sowie Entwässerungs- oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die den Wasserhaushalt des Gebietes verändern;
  5. Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern;
  6. Plakate, Bild- oder Schrifttafeln aufzustellen oder anzubringen;
  7. Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;
  8. Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn-, oder Zufluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören;
  9. die Art der bisherigen Grundstücksnutzung zu ändern;
  10. Dauergrünland in Ackerland umzubrechen;
  11. zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen oder motorgetriebene Schlitten zu benutzen;
  12. Feuer zu entzünden oder zu unterhalten sowie zu grillen;
  13. ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen zu verursachen;
  14. die Wege zu verlassen;
  15. Erholungseinrichtungen aller Art anzulegen;
  16. zu reiten;
  17. zu baden, sowie die Wasserflächen mit Booten, Flößen oder anderen schwimmfähigen Unterlagen zu benutzen oder sonstige schwimmenden Anlagen zu verankern oder zu betreiben sowie Stege zu errichten;
  18. Flugmodelle oder Modellboote zu betreiben;
  19. Hunde mitzuführen

Weitere Informationen:

Frauenweilerwiesen: Der "Eingang" zum Naturschutzgebiet.

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